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oder telefonisch unter 036702/2800 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Montag-Freitag)
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Versicherte der Bundesknappschaft müssen das Rezept unbedingt im voraus genehmigen lassen. Das gleiche gilt auch für Sonderanfertigungen, hierfür wäre ein von uns erstellter Kostenvoranschlag erforderlich. Wir behalten uns vor, Sprechtage, an denen keine Patienten gemeldet sind, nicht durchzuführen. Falls Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir um eine rechtzeitige Absage. Wenn infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall und dgl. eine Ausführung der Reise wie angegeben, nicht möglich ist, können wir keine Haftung übernehmen.
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Seit den 01.01.04 wird eine Zuzahlung von 10,- Euro für Augenprothesen erhoben. Diese Regelung gilt für alle Gesetzlichen Krankenkassen,außer Kriegsversehrten,Berufsgenossenschaften,Unfallkassen,Privatversicherte,Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre oder von Zuzahlung befreite Personen.
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