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Werte Patienten, bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Hinweise:
Um einen besser organisierten Sprechtag durchführen zu können, macht es sich erforderlich, daß sich jeder Patient in unserem Stammbetrieb in Lauscha telefonisch unter Telefon: 036702/2800 oder schriftlich anmeldet. Durch diese Voranmeldung wird eine optimale Versorgung erreicht, da längere Wartezeiten für Sie als Patient wegfallen. Falls Sie einmal den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Für Patienten der AOK, Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen genügt eine ärztliche Verordnung (Rezept), möglichst von einem Augenarzt ausgestellt. Wichtig ist, dass auf dem Rezept die Diagnose für den Verlust des Auges vom Arzt eingetragen wird. Wird jedoch innerhalb eines Jahres eine zweite Augenprothese benötigt, so muß das Rezept der Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Kriegsversehrte müssen jede Neuanfertigung vorher schriftlich bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen.
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