Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
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Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Hallo,
wollte fragen, wie ihr das mit den anfallenden Kosten macht, ob ihr die erstattet bekommt usw.!
Ich habe jetzt wegen der Klinikfahrt ( hin und zurück, dann noch Visitefahrt hin und zurück) und zum Ocularisten (zweimal hin und zurück) vier Hin - und Zurückfahrten gehabt. Kann man diese Kosten geltend machen irgendwo, auch wenn man keine Schwerbehinderung hat?
Meine Krankenversicherung übernimmt die Fahrtkosten nicht, weil ich die Bedingungen dafür nicht erfülle. Fahrtkosten belaufen sich hier auf knapp 150 Euro.
Und was de Zuzahlungsbefreiung angeht, wie kann man das geltend machen? Für meinen Zustand ( Augenprothese) habe ich jetzt keine chronische Bescheinigung bekommen, die ja notwendig ist für eine Zuzahlungsbefreiung. Und das ist schon ärgerlich, denn in letzter Zeit habe ich alleine für Tropfen mehr also 30 Euro zugezahlt.
Wie ist es bei euch?
Beste Grüße
Patient81
wollte fragen, wie ihr das mit den anfallenden Kosten macht, ob ihr die erstattet bekommt usw.!
Ich habe jetzt wegen der Klinikfahrt ( hin und zurück, dann noch Visitefahrt hin und zurück) und zum Ocularisten (zweimal hin und zurück) vier Hin - und Zurückfahrten gehabt. Kann man diese Kosten geltend machen irgendwo, auch wenn man keine Schwerbehinderung hat?
Meine Krankenversicherung übernimmt die Fahrtkosten nicht, weil ich die Bedingungen dafür nicht erfülle. Fahrtkosten belaufen sich hier auf knapp 150 Euro.
Und was de Zuzahlungsbefreiung angeht, wie kann man das geltend machen? Für meinen Zustand ( Augenprothese) habe ich jetzt keine chronische Bescheinigung bekommen, die ja notwendig ist für eine Zuzahlungsbefreiung. Und das ist schon ärgerlich, denn in letzter Zeit habe ich alleine für Tropfen mehr also 30 Euro zugezahlt.
Wie ist es bei euch?
Beste Grüße
Patient81
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Hallo Patient81,
du kannst auch ohne Nachweis einer chronischen Erkrankung von Zuzahlungen befreit werden.
Grundsätzlich kannst du befreit werden, wenn deine "persönliche Belastungsgrenze" erreicht ist.
Und diese Belastungsgrenze liegt im Normalfall bei 2 % deines jährlichen Bruttoeinkommens.
Hast du die Bescheinigung einer chronischen Erkrankung sinkt diese Grenze auf 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Da bei Verheirateten immer das Gesamteinkommen zählt, reicht es wenn einer von beiden chronisch krank ist.
So ist das bei meinem Mann und mir, mein Mann ist Diabetiker und daher chronisch krank.
Wir können uns unsere Belastungsgrenze selbst ausrechnen.
Wir sammeln das Jahr über alle Belege über Zuzahlungen (auch Krankengymnastik, Krankenhauszuzahlung, Augenprothesenzuzahlung u.s.w.).
Wenn wir unsere Grenze erreicht haben stellen wir einen Antrag auf Befreiung - ohne Antrag läuft gar nichts.
Meistens warten wir bis zum Ende des Jahres und bekommen dann das zuviel Gezahlte problemlos zurück.
Gilt alles aber nur für reguläre Zuzahlungen, also nicht für Fahrten und ähnliches, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Ich hoffe, das bringt etwas Licht in die Zuzahlungsangelegenheit
Liebe Grüße
Charlotte
du kannst auch ohne Nachweis einer chronischen Erkrankung von Zuzahlungen befreit werden.
Grundsätzlich kannst du befreit werden, wenn deine "persönliche Belastungsgrenze" erreicht ist.
Und diese Belastungsgrenze liegt im Normalfall bei 2 % deines jährlichen Bruttoeinkommens.
Hast du die Bescheinigung einer chronischen Erkrankung sinkt diese Grenze auf 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Da bei Verheirateten immer das Gesamteinkommen zählt, reicht es wenn einer von beiden chronisch krank ist.
So ist das bei meinem Mann und mir, mein Mann ist Diabetiker und daher chronisch krank.
Wir können uns unsere Belastungsgrenze selbst ausrechnen.
Wir sammeln das Jahr über alle Belege über Zuzahlungen (auch Krankengymnastik, Krankenhauszuzahlung, Augenprothesenzuzahlung u.s.w.).
Wenn wir unsere Grenze erreicht haben stellen wir einen Antrag auf Befreiung - ohne Antrag läuft gar nichts.
Meistens warten wir bis zum Ende des Jahres und bekommen dann das zuviel Gezahlte problemlos zurück.
Gilt alles aber nur für reguläre Zuzahlungen, also nicht für Fahrten und ähnliches, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Ich hoffe, das bringt etwas Licht in die Zuzahlungsangelegenheit
Liebe Grüße
Charlotte
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Nabend Charlotte,
ja, das hat man mir bei der Krankenkasse auch so erläutert. Fand es nur blöd, dass ich keine Bescheinigung bekomme wegen der Augenprothese. Dann hätte ich eben nur die 1% als Faktor gehabt und nicht 2%. Ist zwar nicht die Welt, aber immerhin macht es schon was aus.
Jepp, Antrag stellen muss man vorher, das weiß ich auch noch.
Habe auch gelesen, dass man bis zu 4 Jahren rückwirkend Zuzahlungen erstattet bekommt. Hast du diesbezüglich auch Erfahrung, was die rückwirkende Erstattung über über 2-4 Jahre angehen?
Und was die Fahrten angehen, gibt es da Möglichkeiten, diese anderweitig erstattet zu bekommen?
Versteht mich nicht falsch, nur habe ich keine Lust mehr Geld zu verschenken, wenn ich mir so anschaue, wie der Staat Gelder einnimmt durch GEZ oder mal schnell hier und da Gebühren aufstockt.
Vielen Dank nochmal für deinen konstruktiven Beitrag, liebe Charlotte
Besten Gruß
Patient81
ja, das hat man mir bei der Krankenkasse auch so erläutert. Fand es nur blöd, dass ich keine Bescheinigung bekomme wegen der Augenprothese. Dann hätte ich eben nur die 1% als Faktor gehabt und nicht 2%. Ist zwar nicht die Welt, aber immerhin macht es schon was aus.
Jepp, Antrag stellen muss man vorher, das weiß ich auch noch.
Habe auch gelesen, dass man bis zu 4 Jahren rückwirkend Zuzahlungen erstattet bekommt. Hast du diesbezüglich auch Erfahrung, was die rückwirkende Erstattung über über 2-4 Jahre angehen?
Und was die Fahrten angehen, gibt es da Möglichkeiten, diese anderweitig erstattet zu bekommen?
Versteht mich nicht falsch, nur habe ich keine Lust mehr Geld zu verschenken, wenn ich mir so anschaue, wie der Staat Gelder einnimmt durch GEZ oder mal schnell hier und da Gebühren aufstockt.
Vielen Dank nochmal für deinen konstruktiven Beitrag, liebe Charlotte
Besten Gruß
Patient81
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Hallo Patient81,
weiter rückwirkend als ein Jahr haben wir bisher nicht gemacht, dürfte aber kein Problem sein.
Und Fahrtkosten bekommst du soweit ich weiß nur ersetzt, wenn du dafür eine ärztliche Verordnung hast.
Das wird also wohl nichts mit der Erstattung.
Ich finde es auch ärgerlich, dass es jetzt so viele "nicht-verschreibungspflichtige" Medikamente, besonders Augentropfen u. ä. gibt, die man in jedem Fall selbst bezahlen muss. Da nützt einem dann die Zuzahlungsbefreiung gar nichts - aber so ist es halt
Aber ansonsten finde ich, dass wir medizinisch ganz gut versorgt sind!
Ich wünsch dir einen schönen Sonntag!
Charlotte
weiter rückwirkend als ein Jahr haben wir bisher nicht gemacht, dürfte aber kein Problem sein.
Und Fahrtkosten bekommst du soweit ich weiß nur ersetzt, wenn du dafür eine ärztliche Verordnung hast.
Das wird also wohl nichts mit der Erstattung.
Ich finde es auch ärgerlich, dass es jetzt so viele "nicht-verschreibungspflichtige" Medikamente, besonders Augentropfen u. ä. gibt, die man in jedem Fall selbst bezahlen muss. Da nützt einem dann die Zuzahlungsbefreiung gar nichts - aber so ist es halt
Aber ansonsten finde ich, dass wir medizinisch ganz gut versorgt sind!
Ich wünsch dir einen schönen Sonntag!
Charlotte
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Hallo zusammen,
ich habe ca 10 Jahre lang Fahrtkosten nach Essen erstattet bekommen, bzw meine Eltern. Aber nur weil die Essener Augenklinik mir bescheinigte dass meine Untersuchungen alle 4 Monate dort stattfinden müssen. Sind ja immerhin jedesmal 800 Km gewesen
Naja, nach 10 Jahren war Schluss mit der Erstattung, mit der Begründung es wird nur max. 10 Jahren bezahlt.
Jetzt fahre ich immer nach Freiburg mit Absprache der Essener, was auch immerhin jedesmal 500 Km sind. Aber so ist das nun mal
Grüße
ich habe ca 10 Jahre lang Fahrtkosten nach Essen erstattet bekommen, bzw meine Eltern. Aber nur weil die Essener Augenklinik mir bescheinigte dass meine Untersuchungen alle 4 Monate dort stattfinden müssen. Sind ja immerhin jedesmal 800 Km gewesen
Naja, nach 10 Jahren war Schluss mit der Erstattung, mit der Begründung es wird nur max. 10 Jahren bezahlt.
Jetzt fahre ich immer nach Freiburg mit Absprache der Essener, was auch immerhin jedesmal 500 Km sind. Aber so ist das nun mal
Grüße
12/2016: Enukleation LA
09/2017: Kunststoff Augenprothese (Acryl)
2020: RA Netzhautablösung,
Silikonölfüllung, Sehkraft 30%
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Hallo Olga,
schön von dir zu lesen.
Immerhin hast du 10 jahrelang die Kosten erstattet bekommen. Weißt du eventuell die Begründung dafür? Und wie alt warst du, als man dir diese Kostenerstattung gestrichen hat?
@Charlotte
Hi Charlotte,
ja, wir sind natürlich gut versorgt. Aber wir versorgen im Umkehrschluss ja auch den Staat sehr gut. Nur weiß ich auch, dass die staatlichen Institutionen nicht immer die besten Gesetze verabschieden und dass eben Gesetze auch änderbar sind! Bestes Beispiel ist das mit den Kindergeldern, worüber berichtet wird.
Beste Grüße
Patient81
schön von dir zu lesen.
Immerhin hast du 10 jahrelang die Kosten erstattet bekommen. Weißt du eventuell die Begründung dafür? Und wie alt warst du, als man dir diese Kostenerstattung gestrichen hat?
@Charlotte
Hi Charlotte,
ja, wir sind natürlich gut versorgt. Aber wir versorgen im Umkehrschluss ja auch den Staat sehr gut. Nur weiß ich auch, dass die staatlichen Institutionen nicht immer die besten Gesetze verabschieden und dass eben Gesetze auch änderbar sind! Bestes Beispiel ist das mit den Kindergeldern, worüber berichtet wird.
Beste Grüße
Patient81
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Hallo Patient,Patient81 hat geschrieben: So 12. Aug 2018, 12:45 Hallo Olga,
schön von dir zu lesen.
Immerhin hast du 10 jahrelang die Kosten erstattet bekommen. Weißt du eventuell die Begründung dafür? Und wie alt warst du, als man dir diese Kostenerstattung gestrichen hat?
das war vor ca 3 Jahren, d.h ich war da 24 Die Begründung war, eine Kostenerstattung übernimmt die Krankenkasse nur 10 Jahre lang.
Grüße
12/2016: Enukleation LA
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
@Olga
Oh, mein Fehler. Die Frage sollte eigentlich heißen, was die Begründung damals war, als man dir die Kosten überhaupt erstattet hat?
Für Krankenkassen gilt ja das Sozialgesetzbuch respektive SGB 5. Entsprechend müssen die das ja nachweisen können.
Danke im Voraus, falls du was dazu sagen kannst.
Zusatz: Damit ich das nicht im anderen Thread schreibe - Hoffe, dir wird man morgen etwas Hilfreiches sagen können, was deine Beschwerde noch mehr minimieren kann. Ich drücke dir die Daumen, liebe Olga!
Gruß
Patient81
Oh, mein Fehler. Die Frage sollte eigentlich heißen, was die Begründung damals war, als man dir die Kosten überhaupt erstattet hat?
Für Krankenkassen gilt ja das Sozialgesetzbuch respektive SGB 5. Entsprechend müssen die das ja nachweisen können.
Danke im Voraus, falls du was dazu sagen kannst.
Zusatz: Damit ich das nicht im anderen Thread schreibe - Hoffe, dir wird man morgen etwas Hilfreiches sagen können, was deine Beschwerde noch mehr minimieren kann. Ich drücke dir die Daumen, liebe Olga!
Gruß
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Hallo Patient,
die Fahrtkosten wurde mir erstattet weil die Essener Augenklinik mir ein Schreiben aufgesetzt hat wieso und weshalb ich jedesmal nach Essen muss. Und zwar weil es nur 2 Kliniken in Deutschland gibt die auf meine Erkrankung spezialisiert sind. Zumindest kenn ich nur die zwei Kliniken
Ich hoffe das war jetzt die richtige antwort auf deine Frage
die Fahrtkosten wurde mir erstattet weil die Essener Augenklinik mir ein Schreiben aufgesetzt hat wieso und weshalb ich jedesmal nach Essen muss. Und zwar weil es nur 2 Kliniken in Deutschland gibt die auf meine Erkrankung spezialisiert sind. Zumindest kenn ich nur die zwei Kliniken
Ich hoffe das war jetzt die richtige antwort auf deine Frage
12/2016: Enukleation LA
09/2017: Kunststoff Augenprothese (Acryl)
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Tag Olga,
vielen Dank für die Begründung. Ich denke, unsere Beispiele werden vielen Menschen helfen, die in ähnlichen Situationen sind. Daher frage ich auch gerne nach.
Was ich allerdings seltsam finde, du bekommst Kosten nur für maximal 10 Jahre erstattet, obwohl es keine andere Option gibt, falls du wieder mal in die Klinik musst. Auch sehr interessant geregelt von den Verantwortlichen da oben.
Schönen Gruß
Patient81
vielen Dank für die Begründung. Ich denke, unsere Beispiele werden vielen Menschen helfen, die in ähnlichen Situationen sind. Daher frage ich auch gerne nach.
Was ich allerdings seltsam finde, du bekommst Kosten nur für maximal 10 Jahre erstattet, obwohl es keine andere Option gibt, falls du wieder mal in die Klinik musst. Auch sehr interessant geregelt von den Verantwortlichen da oben.
Schönen Gruß
Patient81
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Ja, ich finde es ganz ehrlich nicht in Ordnung nur 10 Jahre die Fahrtkosten zu erstatten, weil ich mein leben lang regelmäßig in die Klinik muss zum Check
Aber leider muss man das so hinnehmen.
Aber leider muss man das so hinnehmen.
12/2016: Enukleation LA
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Guten Morgen, ihr Lieben!
Ich bin zugegebenermaßen grad etwas verwundert, warum bei mir die Fahrtkostenerstattung immer problemlos funktionierte, wenn ich das von euch lese...
Ich habe bei Fahrten zur Klinik und manchmal auch Ocularist einfach mit kurzer Begründung an die KK geschickt. Bis auf die 10€ Zuzahlung pro Fahrt hab ich immer alles zurückbekommen.
Mit der persönlichen Belastungsgrenze werde ich mich nochmal genauer beschäftigen müssen, da sind eure Ausführungen schon sehr hilfreich, danke!
Liebe Grüße
Marcy
Ich bin zugegebenermaßen grad etwas verwundert, warum bei mir die Fahrtkostenerstattung immer problemlos funktionierte, wenn ich das von euch lese...
Ich habe bei Fahrten zur Klinik und manchmal auch Ocularist einfach mit kurzer Begründung an die KK geschickt. Bis auf die 10€ Zuzahlung pro Fahrt hab ich immer alles zurückbekommen.
Mit der persönlichen Belastungsgrenze werde ich mich nochmal genauer beschäftigen müssen, da sind eure Ausführungen schon sehr hilfreich, danke!
Liebe Grüße
Marcy
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Re: Zuzahlungsbefreiung und/oder Kostenerstattung
Marcy hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 09:22 Guten Morgen, ihr Lieben!
Ich bin zugegebenermaßen grad etwas verwundert, warum bei mir die Fahrtkostenerstattung immer problemlos funktionierte, wenn ich das von euch lese...
Hallo Marcy,
schön, dass du dich auch zu Wort meldest - freut mich sehr.
Womöglich liegt das dann daran, dass du die Voraussetzungen für eine Kostenersattung erfüllst. Die Bedingungen sind laut Fahrkosten nach § 60 SGB V (Sozialgesetzbuch) geregelt.
Dennoch ist es merkwürdig, weshalb ich keine Kosten erstattet bekomme. Aber ich bleibe dahinter und werde selbstverständlich berichten, wenn ich Neuigkeiten diesbezüglich habe. Man bedenke, ich wurde aus medizinischen Gründen behandelt!
Schönen Gruß
Patient81